KI-Wasserzeichen: Was sich für Unternehmen wirklich ändert

Müssen Unternehmen KI-Texte kennzeichnen?
In den meisten Fällen nein. Der EU AI Act verlangt eine Kennzeichnung für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und die kein Mensch geprüft hat. Für Angebote, E-Mails oder Marketingtexte gilt das in der Regel nicht. Fehler in KI-Texten bleiben trotzdem die eigenen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- KI-Wasserzeichen zeigen nur, dass eine KI beteiligt war. Nicht wer, und nicht wie viel.
- Für die meisten Firmeninhalte gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Fehler bleiben aber die eigenen.
- Austauschbare KI-Texte liest niemand. Eigene Erfahrung und Meinung schon.
Als Anthropic im August ankündigte, dass Claude seine Texte künftig mit einem Wasserzeichen versieht, war mein erster Gedanke als Student: Tja, das war es jetzt, zurück zu ChatGPT. Daraus wurde aber nichts, denn OpenAI, der Anbieter von ChatGPT, und Google mit Gemini sind an denselben EU AI Act gebunden.
OpenAI hat inzwischen nachgezogen und setzt in der EU ebenfalls Wasserzeichen ein. Ein Wechsel der Plattform hätte also wenig gebracht. Also habe ich stattdessen angefangen nachzuschauen, was dieses Wasserzeichen überhaupt bedeutet und inwieweit es mich als Student kümmern muss.
Als Student interessiert mich dazu noch eine andere Perspektive, nämlich die von Unternehmen: Kann ein Kunde erkennen, dass ein Angebot, eine E-Mail oder ein Marketingtext mit KI erstellt wurde? Wann muss das offengelegt werden?
Was ist ein KI-Wasserzeichen wirklich?
Zuerst einmal: Es ist nicht das, was die meisten denken. Im Text stecken keine versteckten Zeichen und keine Markierungen. Das Wasserzeichen funktioniert über die Wortwahl. Oft hat Claude mehrere Wörter zur Auswahl, die gleich gut passen. Normalerweise entscheidet dann der Zufall. Mit Wasserzeichen entscheidet ein geheimer Schlüssel. Über einen längeren Text ergibt das ein Muster. Prüfen kann es nur, wer den Schlüssel hat.
Nicht zu verwechseln sind Wasserzeichen mit den bekannten KI-Detektoren wie GPTZero oder Turnitin. Sie haben keinen Schlüssel, sondern raten anhand des Schreibstils, ob ein Text von einer KI stammt. Entsprechend oft irren sie sich, auch bei Texten, die ein Mensch geschrieben hat.
Mehrere Universitäten akzeptieren einen Detektor-Wert deshalb nicht mehr als alleinigen Beweis. Ein Wasserzeichen ist bei unverändertem Text zuverlässiger, da ein konkretes Muster geprüft wird. Es belegt die Beteiligung, jedoch nicht die Urheberschaft.
Wie zuverlässig ist die Erkennung von KI-Wasserzeichen?
Sie funktioniert nur in eine Richtung. Ein Wasserzeichen kann zeigt, dass Claude wahrscheinlich beteiligt war. Kein Wasserzeichen bedeutet aber nicht automatisch, dass der Text von einem Menschen verfasst wurde. Er kann von einem anderen Modell stammen oder so stark überarbeitet worden sein, dass vom Muster nichts mehr übrig ist.

Wie fragil solche Muster sind, zeigt ein Test von OpenAI mit seinem eigenen Wasserzeichen textGrain. Bei einem 400 Token langen Text sank die Erkennungsrate von rund 92 % auf 66 %, wenn 10 % der Wörter durch Synonyme ersetzt wurden. Bei 25 % ersetzten Wörtern waren es noch 17 %.
Es handelt sich hier um Testwerte und keine allgemeine Erkennungsrate. Bearbeitung, Übersetzung, kurze Passagen und stark eingeschränkte Ausgaben können das Signal abschwächen. Aber auch ein erkanntes Wasserzeichen sagt nur wenig. Es verrät weder, wer den Text erzeugt hat, noch, wie viel davon ein Mensch geschrieben oder bearbeitet hat.
Was wird vom Gesetz verlangt: EU AI Act und die Schweiz
Bei Unternehmen ist eine andere Frage zentral: Muss ich KI-Inhalten kennzeichnen? Die Kennzeichnungspflicht trifft nur einen kleinen Teil der Firmeninhalte. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act.
Der AI Act gilt auch für Schweizer Unternehmen, sobald ihre Inhalte in der EU genutzt werden. Die Details hängen vom Einzelfall ab. Ich bin Student und kein Jurist. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Für Angebote, E-Mails, Produkttexte und Marketing gilt in der Regel keine Kennzeichnungspflicht, solange sie nicht der Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse dienen.
Auch dann entfällt die Pflicht, wenn der Text von einem Menschen geprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Das kann also auch eine Firma sein. Geprüft heisst, den Inhalt tatsächlich zu kontrollieren. Die Rechtschreibprüfung über den Text laufen zu lassen reicht nicht.
Eine Kennzeichnung braucht es bei Texten, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, etwa bei Nachrichten. Und selbst dann nicht, wenn eine Person den Text richtig geprüft hat und die Verantwortung dafür übernimmt. Richtig bedeutet in diesem Zusammenhang, den Inhalt tatsächlich zu kontrollieren und nicht nur die Rechtschreibprüfung laufen zu lassen.
Welche Wirkung will ich mit meinen Inhalten erzielen?
Wir müssen nicht darüber diskutieren, dass KI enorm helfen kann. Sie hilft, in kürzester Zeit Texte zu strukturieren, zu gliedern und zu entwerfen. Die Austauschbarkeit der Inhalte bleibt aber ein Problem. Firmen, die ihre Inhalte gänzlich mit KI erstellen, arbeiten wahrscheinlich mit ähnlichen Prompts und Quellen. Der Beitrag klingt zwar korrekt, liefert mir aber nichts, was ich nicht schon woanders gelesen habe.
Die Frage ist nicht, ob jemand merkt, dass KI im Spiel war. Die Frage ist, ob der Beitrag überhaupt noch Wirkung erzielt. Wenn ich heute wissen will, wie KI-Wasserzeichen funktionieren, frage ich meine eigene KI und bekomme in zehn Sekunden eine Antwort auf genau meine Frage. Vor der Veröffentlichung sollte man sich kritisch fragen, welche Wirkung man mit den Inhalten erzielen will.
Das unterschätzte Risiko: Fehler und Urheberrecht
Meiner Meinung nach ist das grössere Risiko ein anderes. Wenn die KI etwas falsch macht, ist es am Ende der eigene Fehler. Genau das hat Deloitte in Australien 2025 erlebt. Deloitte zählt zu den grössten Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsfirmen der Welt. Die australische Regierung hatte einen Bericht für 440'000 australische Dollar bei Deloitte in Auftrag gegeben. Ein Forscher der Universität Sydney fand darin etwa 20 Fehler, die stark nach KI aussahen. Darunter waren ein erfundenes Zitat aus einem Gerichtsurteil und Verweise auf Studien, die nicht existierten. Daraufhin musste Deloitte einen Teil des Honorars zurückzahlen. In der korrigierten Version wurde ein Hinweis ergänzt, dass bei der Erstellung KI verwendet wurde. Für eine Firma, deren Kunden letztlich für Fachwissen bezahlen, ist das eine schlechte Schlagzeile.
Dazu kommt das Urheberrecht. In der Schweiz sind nur menschliche Schöpfungen geschützt. Ein Text, den eine KI mit wenig menschlichem Zutun geschrieben hat, gehört also womöglich niemandem. Im Grunde könnte die Konkurrenz diesen Text ziemlich einfach kopieren. Je mehr eigene Leistung, Haltung und Ideen in einem Text stecken, desto eher ist er geschützt.
Wie beweist man, dass ein Text von einem Menschen stammt?
Technisch gar nicht. Und vielen Leserinnen und Lesern fällt es meist gar nicht auf. Aber darum geht es am Ende nicht. Einen Beitrag lesenswert macht, was die KI von sich aus nicht weiss.
Das ist eine eigene Meinung, Erfahrungen aus konkreten Projekten, Fehler, die man gemacht hat, und was man daraus gelernt hat. Google sieht das übrigens ähnlich. Seiten, die massenhaft und ohne Eigenleistung oder Mehrwert für die Besuchenden der Webseite erstellt werden, verstossen gehen die Richtlinien. Ob KI im Spiel war, ist dabei nicht entscheidend.
Fazit
KI ist ein nützliches Werkzeug. Die deutsche Version dieses Beitrags habe ich mithilfe von Claude übersetzt. Die Übersetzung dürfte also voller Wasserzeichen sein.
Die Meinung darin ist trotzdem meine. Und darum geht es: KI darf helfen. Die eigene Erfahrung, das Überprüfen der Inhalte, lassen sich nicht an einen Prompt delegieren.



